Viele Länder erlassen Verordnungen, die auf das umweltgerechte Sammeln und Verwerten von Elektroaltgeräten abzielen. Diese Verordnungen beinhalten die Plicht, Elektroaltgeräte zu sammeln, vorschriftsgemäß mit ihnen zu verfahren, sie zu entsorgen und dies zu finanzieren. Das betrifft die Geräte von privaten Haushalten (in manchen Ländern als Geräte privater Endverbraucher bezeichnet), die in der Regel kommunalen Entsorgungsprozessen zugeführt werden, und auch die Geräte kommerzieller und professioneller Kunden.

Die gültige nationale Verordnung in der Schweiz ist die Verordnung SR 814.620 vom 14. Januar 1998 mit den Ergänzungen in der Version vom 23. August 2005 zur Rückgabe, Rücknahme und zum Recycling von elektronischen Geräten.

Unter Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebung stellt IBM die Sammlung und Verwertung von IBM Geräten sicher, was durch das unten abgebildete Abfallbehälter-Logo gekennzeichnet ist, das sich direkt auf dem Gerät befindet. IBM bietet seinen Kunden einen Rücknahmeweg an, über den IBM Altgeräte wie unten beschrieben zurückgenommen werden.

Wiederverwendung und Recycling von Elektroaltgeräten in Haushalten und gewerblichen Elektroaltgeräten in der Schweiz

IBM Schweiz hat eine Beteiligungsvereinbarung mit Swico Recycling zur Erfüllung der nationalen Vorschriften zur umweltgerechten Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Elektroaltgeräten. Weitere Informationen finden Sie unter der folgenden Adresse:

Verwertung, potenzielle Aufarbeitung und Wiederverwendung von gewerblichen EEE-Geräten (Asset Recovery Services)

Im Jahr 1999 hat IBM ein Programm zur Optimierung der Wiederverwendung, des Recyclings und anderer Formen zur Verwertung von IT-Hardware in vielen Ländern aufgesetzt. Ziel dieses ARS-Programms (Asset Recovery Services) ist es, die Nutzungsdauer dieser Geräte zu verlängern, bis die Technologie keine Verwendung mehr findet.

Wenn Sie Vereinbarungen mit IBM bezüglich der Sammlung und potenziellen Aufarbeitung von elektronischen Geräten (die noch nicht den Status WEEE haben) von IBM und anderen Herstellern treffen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen ARS-Ansprechpartner:

Informationen für Recycling-Unternehmen (nicht für Kunden):

Auf Anfrage stellt IBM für Recycling-Unternehmen Informationen gemäß den nationalen Verordnungen bereit. Über den folgenden Link erhalten Sie weitere Informationen diesbezüglich:

Datenschutz und Löschen von Daten

Für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten bezüglich des anwendbaren Datenschutzes ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, insbesondere für die rechtmäßige Übertragung von Daten an IBM und deren Lieferanten sowie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Verarbeitung von Daten.

Vor der Übergabe von Geräten an IBM oder an die designierten Entsorger von Elektroaltgeräten muss der Kunde alle Daten (einschließlich aller persönlicher Daten, verschlüsselter Daten, Kennwörter und Software), die sich in bzw. auf den Geräten befinden, löschen. Dies gilt für Daten auf Festplatten, Disketten, Speichereinheiten, Speicherchips etc.

IBM übernimmt keine Verantwortung für die Sicherstellung der Vertraulichkeit und die Sicherheit jeglicher Daten.

IBM prüft weder den Inhalt noch das Vorhandensein solcher Daten vor dem Recycling- oder Entsorgungsprozess, während dessen IBM und seine jeweiligen Entsorger von Elektroaltgeräten berechtigt sind, jegliche Daten, die sich möglicherweise noch auf den zurückgegebenen Elektroaltgeräten befinden, zu entfernen, löschen oder anderweitig zu zerstören.

Der Kunde ist weiterhin Eigentümer der Daten und für diese verantwortlich und IBM übernimmt keine Haftung für den Inhalt jeglicher Daten, die sich in bzw. auf den Elektroaltgeräten befinden, die an die designierten Entsorger bzw. Verwerter von Elektroaltgeräten übergeben wurden.

Wir bedanken uns bei Ihnen als IBM Kunde, der zum Schutz unserer Umwelt beiträgt.