Der Schutz personenbezogener Daten wird für Privatpersonen und Unternehmen immer wichtiger. Wie Sie vielleicht wissen, hat die Europäische Union mit Wirkung vom 25. Mai 2018 die Allgemeine Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Die DSGVO soll ein einheitliches Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer Daten gewährleisten und ein einheitliches Regelwerk für den Datenschutz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) schaffen.
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die im EWR ansässig sind, aber auch für Unternehmen, die außerhalb des EWR ansässig sind, wenn sich ihre Verarbeitungstätigkeiten auf das Angebot von Waren und Dienstleistungen an Einzelpersonen im EWR oder auf die Überwachung des Verhaltens von Einzelpersonen innerhalb des EWR beziehen.
IBM setzt sich für die Einhaltung der DSGVO ein.
Ihr Unternehmen hat möglicherweise eine oder mehrere Vereinbarungen mit Unternehmen oder Tochtergesellschaften der IBM-Gruppe (im Folgenden „IBM“) getroffen, in denen IBM eine Dienstleistung für Sie erbringt, die die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch IBM beinhaltet.
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 28) sind sowohl der für die Verarbeitung Verantwortliche als auch der Auftragsverarbeiter verpflichtet, eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu schließen. Die DSGVO legt ausdrücklich Anforderungen an den Inhalt einer solchen Vereinbarung fest.
Um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, hat IBM einen Nachtrag zur Datenverarbeitung (Data Processing Addendum, DPA) und eine entsprechende DPA-Anlage als Ergänzung unserer bestehenden Verträge erstellt. Dies gilt für Situationen, in denen IBM personenbezogene Daten innerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO verarbeitet. Im Falle eines Konflikts mit bestehenden Datenschutz- oder Sicherheitsbestimmungen haben die DPA und die entsprechende DPA-Erklärung Vorrang.