Java-Anwendungen ausführen
Java™ -Anwendungen können über das java -Startprogramm oder über JNI gestartet werden. Einstellungen werden über Befehlszeilenargumente, Umgebungsvariablen und Eigenschaftendateien an eine Java-Anwendung übergeben.
Zweck
Die Tools java und javaw starten eine Java-Anwendung, indem sie eine Java Runtime Environment starten und eine angegebene Klasse laden.
Auf AIX-, Linux- und Windows-Systemen ist der Befehl javaw identisch mit dem Befehl java, außer dass beim Verwenden des Befehls javaw kein zugeordnetes Konsolfenster angezeigt wird. Verwenden Sie den Befehl javaw, wenn kein Fenster mit einer Eingabeaufforderung angezeigt werden soll. Das Startprogramm javaw zeigt im Falle eines Fehlschlags ein Fenster mit Fehlerinformationen an.
Auf z/OS -Systemen ist der Befehl javaw identisch mit javaund wird unter z/OS® aus Gründen der Kompatibilität mit anderen Plattformen unterstützt.
-Dconsole.encoding=Cp1252 bewirkt, dass die gesamte Ausgabe in der Windows ANSI-Codepage Latin1 (1252) erfolgt.Verwendung
Die JVM sucht in den drei folgenden Positionsgruppen nach der ursprünglichen Klasse (und anderen verwendeten Klassen): im Klassenpfad des Bootprogramms, in den installierten Erweiterungen und im Benutzerklassenpfad. Die Argumente, die Sie nach dem Klassennamen oder dem .jar -Dateinamen angeben, werden an die Hauptfunktion übergeben.
java [options] <class> [arguments]
java [options] -jar <file.jar> [arguments]
javaw [options] <class> [arguments]
javaw [options] -jar <file.jar> [arguments]
Parameter
- [Optionen]
- Befehlszeilenoptionen, die an die Laufzeitumgebung übergeben werden.
- <class>
- Systemstartklasse. Die Klasse muss eine Methode main() enthalten.
- <file.jar>
- Der Name der zu startenden Datei .jar . Sie wird nur mit der Option -jar verwendet. Die benannte Datei .jar muss Klassen-und Ressourcendateien für die Anwendung enthalten, wobei die Startklasse im Manifestheader Hauptklasse angegeben wird.
- [Argumente]
- Befehlszeilenargumente, die an die Funktion main() der Systemstartklasse übergeben werden sollen.