App-Genehmigungsprozess und Anbieter aktivieren

Wenn der App-Genehmigungsprozess aktiviert ist, wird nach einer neuen Anmeldung das Menü Apps für Genehmigung unter dem Menü Apps angezeigt.

Informationen zu dieser Task

Sie können den App-Genehmigungsprozess über App-Einstellungenaktivieren. Der App-Genehmigungsprozess ist standardmäßig inaktiviert.

Führen Sie die folgenden Schritte aus, um den App-Genehmigungsprozess zu aktivieren.

Vorgehensweise

  1. Wählen Sie auf der Seite IBM® MaaS360® Portal Startseite Einrichtung > Einstellungen.
    Die Seite Einstellungen wird angezeigt.
  2. Klicken Sie auf App-Einstellungen > Erweitert.
  3. Wählen Sie eine der folgenden Optionen im App-Genehmigungs-und Veröffentlichungsprozessaus:
    • Optional: Die Apps, die für den Workflow "App-Genehmigung" erforderlich sind, werden unter Apps > Workflow Apps für Genehmigung hochgeladen. Sie können den App-Genehmigungsprozess überspringen und Apps direkt im Produktionskatalog hochstufen, indem Sie die Apps unter Apps > Kataloghinzufügen.
    • Obligatorisch: Alle Apps müssen den App-Genehmigungsprozess durchlaufen, damit sie in den App-Kataloghochgestuft werden können.
    • Inaktiviert: Der App-Genehmigungsprozess wird inaktiviert. Die Apps werden direkt in den App-Kataloghochgestuft.
  4. Wählen Sie eine der folgenden Anbieterintegrationen aus, um Ihre Apps auf Schwachstellen und Codesicherheitsprobleme zu untersuchen oder um die App-Abschottung anzuordnen:
  5. Klicken Sie auf Speichern.