Wenn der App-Genehmigungsprozess aktiviert ist, wird nach einer neuen Anmeldung das Menü Apps für Genehmigung
unter dem Menü Apps angezeigt.
Informationen zu dieser Task
Sie können den App-Genehmigungsprozess über App-Einstellungenaktivieren. Der App-Genehmigungsprozess ist standardmäßig inaktiviert.
Führen Sie die folgenden Schritte aus, um den App-Genehmigungsprozess zu aktivieren.
Vorgehensweise
- Wählen Sie auf der Seite IBM® MaaS360® Portal Startseite .
Die Seite Einstellungen wird angezeigt.
- Klicken Sie auf .
- Wählen Sie eine der folgenden Optionen im App-Genehmigungs-und Veröffentlichungsprozessaus:
- Optional: Die Apps, die für den Workflow "App-Genehmigung" erforderlich sind, werden unter hochgeladen. Sie können den App-Genehmigungsprozess überspringen und Apps direkt im Produktionskatalog hochstufen, indem Sie die Apps unter hinzufügen.
- Obligatorisch: Alle Apps müssen den App-Genehmigungsprozess durchlaufen, damit sie in den App-Kataloghochgestuft werden können.
- Inaktiviert: Der App-Genehmigungsprozess wird inaktiviert. Die Apps werden direkt in den App-Kataloghochgestuft.
- Wählen Sie eine der folgenden Anbieterintegrationen aus, um Ihre Apps auf Schwachstellen und Codesicherheitsprobleme zu untersuchen oder
um die App-Abschottung anzuordnen:
- Klicken Sie auf Speichern.