Speicheraktionen

Auf der Vorgabenseite Speicheraktionen können Sie Aktionen konfigurieren, die vom COBOL-Editor beim Speichern einer Datei ausgeführt werden.

Prozedur

Klicken Sie im Fenster Voreinstellungen auf COBOL > Editor > Aktionen speichern.
Sie können die folgenden Speicheroptionen festlegen:

Ausgewählte Aktionen beim Speichern ausführen: Wenn diese Option aktiviert ist, werden die ausgewählten Aktionen beim Speichern einer Datei aktiviert.

Der Abschnitt Quellendateien enthält Formatierungsaktionen, die beim Speichern einer Quellendatei ausgeführt werden können.
Abschließende Leerzeichen entfernen
Leerzeichen am Ende aller Zeilen in der Datei entfernen.
Quellcode formatieren
Wählen Sie Formatierungsfunktionen aus, die beim Speichern des Quellcodes ausgeführt werden sollen. Formatierungsfunktionen werden über die Vorgabe Formatierungsprogramm definiert. Klicken Sie auf die Option Alle Formatierungsoptionen anwenden, um beim Speichern alle Vorgaben für Formatierungsprogramm auszuführen. Klicken Sie für Optionen, die sich auf die Großschreibung beziehen, auf Nur Groß-/Kleinschreibungsoptionen anwenden.
Nicht verwendete Variablen identifizieren
Mithilfe dieser Option werden nicht verwendete Variablen in der Datei ermittelt.
Der Abschnitt Copybook-Dateien enthält Formatierungsaktionen, die beim Speichern einer Copybook-Datei ausgeführt werden können.
  • Wählen Sie Abschließendes Leerzeichen entfernen aus, um Leerzeichen am Ende aller Zeilen in der Datei zu löschen.
  • Wählen Sie Copybook-Code formatieren aus, um Features zu formatieren, die über die Vorgabe Formatierungsprogramm für eine Ausführung beim Speichern definiert sind.

Der Abschnitt Zeichencodierungen enthält eine Option zum Anzeigen einer Warnung, wenn ein Zeichen in einer Datei nicht in EBCDIC konvertiert werden kann.

Der Abschnitt Warnung: Abgeschnittene Datei enthält Einstellungen zum Aktivieren einer Warnung, wenn eine Datei beim Speichern verkürzt wird.
  • Wählen Sie Maximale Zeilenlänge aktivieren aus und geben Sie die maximale Zeilenlänge an, die zulässig ist, bevor eine Abschneidewarnung ausgegeben wird.