Angaben gemäß §26a KWG / Offenlegungspflichten der IBM Deutschland Kreditbank GmbH gemäß Artikel 431 - 455 Capital Requirements Regulation (CRR)
Der Gesetzgeber verlangt gemäß §26a Absatz 1 Satz 2 KWG für CRR-Institute gewisse Informationen offenzulegen.
Die CRR sieht Vorschriften zur "erweiterten" Offenlegung vor. Die Offenlegung bezieht sich auf:
- Informationen über die Eigenmittel,
- Risikomanagementziele und -politik,
- die rechtliche und organisatorische Struktur,
- Grundsätze der ordnungsgemäßen Geschäftsleitung.
Die Offenlegung dient dazu, sämtlichen Marktteilnehmern einen Einblick in die Risikostruktur und in die Risikomanagementprozesse der jeweiligen Bank zu ermöglichen.
In der folgenden pdf-Datei legt die IBM Deutschland Kreditbank GmbH die geforderten Punkte offen.
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